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Coronakrise Kündigung

Kündigung
Was nun?

Ihnen wurde gekündigt oder Sie befürchten, demnächst entlassen zu werden?

Dann ist wichtig zu wissen:
Nicht jede Kündigung ist berechtigt –
lassen Sie sich beraten.

Ist die Kündigung möglicherweise unberechtigt, stehen die Chancen für eine Abfindung auch ohne einen solchen Anspruch sehr gut. Würde der Arbeitgeber einen Arbeitsgerichtsprozess verlieren, so müsste er Sie weiterbeschäftigen und den Lohn nachzahlen. Um dieses Risiko zu umgehen, sind die Arbeitgeber für eine Abfindungsverhandlung häufig sehr offen. Genau hier setzt ein erfahrener Rechtsanwalt an, um Ihren Abfindungswunsch erfolgreich durchzusetzen.

Übrigens: Eine Abfindung ist nicht steuerfrei. Sie unterliegt der Lohn- und Einkommensteuer.

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Was muss ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalte?

In diesem Fall sind folgende Schritte wichtig


Notieren Sie unbedingt das Datum der Zustellung der schriftlichen Kündigung.

Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt prüfen, ob die Kündigung wirksam ist. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Beachten Sie dabei bitte die vorgeschriebene Frist: Die Kündigungsschutzklage ist innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

Sie müssen sich – unabhängig von der Wirksamkeit der Kündigung oder Erhebung einer Kündigungsschutzklage – innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Diese Meldung ist auf jeden Fall persönlich vorzunehmen. Sollten Sie die Frist zur Klageerhebung bereits versäumt haben, sprechen Sie mit unserem Anwalt. Unter bestimmten Bedingungen gibt es die Möglichkeit, durch entsprechende Anträge dennoch eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Wie Sie von einer solchen Beratung profitieren

• Erstens prüfen wir, ob Ihre Kündigung überhaupt rechtens war oder wäre. Viele Kündigungen sind unwirksam!
• Zweitens besprechen wir mit Ihnen, welche Erfolgsaussichten eine Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall hat.
• Drittens unterstützen wir Sie gegebenenfalls dabei, eine angemessene Abfindung herauszuhandeln. Auf diese Weise erhalten Sie in einer schwierigen Situation genau die Unterstützung, die Sie benötigen.
Am besten, Sie nehmen umgehend Kontakt mit uns auf. Denn eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Anderenfalls ist die Kündigung wirksam, selbst wenn sie unberechtigt war.
Schnelles Handeln ist daher entscheidend!
Füllen Sie das obrige Formular jetzt aus.

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